Erste Schritte im Todesfall

Wenn ein Mensch verstirbt, muss zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden.

Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, ist es Aufgabe der Angehörigen den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt zu informieren. Dieser führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Erst dann darf der Bestatter die Überführung durchführen. Dazu rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an und vereinbaren einen Termin für die Versorgung, das Ankleiden und Einbetten sowie die Überführung des Verstorbenen in den Kühlraum. Ein verstorbener Mensch darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben, ehe er in einen Kühlraum verbracht werden muss. Selbstverständlich haben Sie auch nach der Überführung jederzeit die Möglichkeit in unseren Räumlichkeiten von Ihrem lieben Verstorbenen in aller Ruhe Abschied zu nehmen.

Tritt der Tod im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes. Im Gegensatz zu Krankenhäusern erfolgt die Beauftragung des Bestatters Ihrer Wahl in Pflegeheimen in der Regel durch das Pflegepersonal.

Bei einer ungeklärten oder nicht natürlichen Todesursache wird durch den Arzt die Kriminalpolizei eingeschaltet. Bevor Weiteres unternommen werden kann, muss die Freigabe des beschlagnahmten Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden. Auch in diesem Fall treffen Sie die Wahl des Bestatters selbst.

Sollte ein Trauerfall an einen entfernteren Ort oder im Ausland eintreten, sind wir ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir organisieren alle Notwendigkeiten für die Rückführung des Verstorbenen zum Heimatort inklusive aller Formalitäten und treten, falls es für die Abwicklung erforderlich ist, mit Berufskollegen im In- und Ausland in Verbindung.

Alle weiteren Schritte und die Absprache der Bestattung können in den folgenden Tagen in einem persönlichen Gespräch auf Wunsch in Ihrer Wohnung oder in unserem Haus erfolgen. Dazu vereinbaren wir einen gesonderten Termin mit Ihnen zu dem untenstehende Dokumente erforderlich sind.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir sind jederzeit für Sie da. 
Sie erreichen uns unter Telefon 036947 5 09 05 Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertage

 

 

Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen
  • Personalausweis
  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Verheiratete: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Rentennummer(n)/Rentenbescheid
  • Verwitwete: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Mitteilung des Versorgungsamtes
  • Geschiedene: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und Scheidungsurteil
  • Graburkunde/Grabdokumente

» Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit